Die Coronakrise hat die Wirtschaft und das öffentliche Leben fest im Griff. Die Apotheker und Mitarbeiter des Gesundheitssektors an vorderster Front. Sie wollen daher wissen, welche Möglichkeiten es gibt, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu bewältigen. Hierbei ist es natürlich schwer, den Überblick über die beinahe täglichen Änderungen zu behalten. Noch schwerer ist es jedoch, den Mandanten einen Ausblick oder eine Perspektive zu bieten, mit dem Sie für die kommenden Wochen und Monate gerüstet sind
Hinsichtlich der Regelungen im Bereich der Sanierung und Restrukturierung hat sich einiges getan. Die Marktteilnehmer werden kurzfristig Liquidität benötigen, ohne künftig unter einer erhöhten Zahllast zusammenzubrechen. Jede Maßnahme, die jetzt wirkt, muss daher vom Berater bewertet werden, ob sie auf lange Sicht rechtlich und wirtschaftlich tragbar ist.
Den meisten Mandaten fehlt es an einem Überblick über den bisherigen Stand der Regelungen. Stichwortartig wollen wir daher nach dem bisherigen Stand die Maßnahmen darstellen, über die bereits seitens der Bundes und Landesregierungen entschieden wurde:
Kurzfristigen Maßnahmen für Unternehmer und Arbeitnehmer
A. Kostenseitig
a. Reduzierung Personalkosten durch vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld
b. vereinfachte Stundungsmöglichkeiten für Sozialversicherungsbeiträge
c. Flexibilisierung bei Dauerschuldverhältnissen (Stundung/Moratorium)
b. Stundung / Ratenzahlung von Beiträgen zur Berufsgenossenschaft
B. Steuern und Abgaben
a. Erstattung von Umsatzsteuersonderzahlungen
b. Erlass bereits festgesetzter Verspätungs- und Säumniszuschläge bei rückwirkender Fristverlängerung
c. zinslose Stundung der Einkommen-, Körperschafts- und Umsatzsteuer
d. Herabsetzung von Steuervorauszahlungen und des Steuermessbetrages für die Gewerbesteuervorauszahlung
g. Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen bei Steuern, die vom Zoll verwaltet werden: Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer, Luftverkehrsteuer
C. Finanzielle Hilfen
a. KfW Kredite
b. Expressbürgschaften der Bürgschaftsbanken
c. Großbürgschaftsprogramm der Länder und des Bundes
d. Soforthilfen für Kleinstunternehmer (Bund & Länder) ohne Rückzahlungsverpflichtung
D. Entschädigungen
a. Erstattungsansprüche des Arbeitgebers bei Arbeitsausfall aufgrund hoheitlicher Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz und Entschädigung bei Verdienstausfall von Selbständigen nach dem Infektionsschutzgesetz
b. Entgeltfortzahlung bei Notwendigkeit zur Kinderbetreuung aufgrund hoheitlicher Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz
E. Hilfen und Erleichterungen für Arbeitnehmer
a. Steuerfreiheit von Sonderzahlungen bis € 1.500 im Jahr 2020
b. Notfall Kinderzuschläge für einkommensschwache Bürger
Gerne unterstützen wir Sie bei der Ergreifung aller für Sie relevanten Maßnahmen zur Abmilderung der Krise. Sprechen Sie uns gerne hierauf an.