Gerichtliche Restrukturierung und Sanierung für Apotheken und Heilberufe
Wenn alle Stricke reißen, wissen wir trotzdem weiter...

Eine Insolvenz sollte für Apotheken und angehörige deutscher Heilberufe, in schwieriger wirtschaftlicher Situation, stets erst als Ultima Ratio in Betracht gezogen werden, nachdem zuvor konsequent, alle Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft wurden. Bleibt dieser Weg trotzdem unvermeidlich, beginnt der gerichtliche Restrukturierungsprozess mit einem konventionellen Insolvenzantrag. Zweifellos eine unpopuläre Maßnahme – aber doch mit einem wichtigen Vorteil, auf Seite des betroffenen Unternehmens: Denn mit Antragstellung greift automatisch ein umfassender Schutz vor Zwangsmaßnahmen von Banken, Lieferanten, Vermietern und sonstigen Gläubigern.

Was viele Unternehmer darüber hinaus nicht wissen: Das neue Insolvenzrecht (ESUG) stellt insbesondere Apotheken, auf Grund des bestehenden Fremdbesitzverbotes und anderen Freiberuflern wie Ärzten, ein umfangreiches Instrumentarium zur Verfügung, um im Rahmen eines Eigenverwaltungsverfahrens die Apotheke oder Praxis weiter betreiben zu dürfen und den Betrieb zu sanieren. Der Eigenverwaltungsantrag führt dazu, dass der Apotheker in seiner Apotheke verfügungsbefugt bleibt und lediglich unter der Aufsicht eines Sachwalters steht.

Innerhalb eines Zeitraumes von etwa sechs bis neun Monaten erarbeitet CremersDohmen, gemeinsam mit allen Beteiligten, einen Insolvenzplan zur nachhaltigen Gesundung von Apotheke oder Praxis. Dabei werden parallel Einigungen mit den Gläubigern verhandelt sowie gleichzeitig Neuausrichtung und Restrukturierung in Angriff genommen. Unser Ziel besteht darin, eine Schuldenbereinigung innerhalb von 12 bis 36 Monaten nach Antragstellung zu erreichen.

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