Viele Apotheken kommen die letzten Tage auf uns zu und fragen sich, welche Unterlagen diese von Ihren Abrechnungsstellen anfordern sollten. Ziel der Apotheken ist es einen Ausfall der Rezeptgelderzu verhindern.
Wir empfehlen Ihnen deshalb, die folgenden Unterlagen anzufordern.
1.) Nachweis der Bank des Rezeptabrechners, dass es sich um ein offenes Treuhandkonto handelt;
2.) Bestätigung des Rezeptabrechners, dass es sich weiter um Forderungen des Apothekers handelt (Ausschluss der Globalabtretung)
3.) Einschränkung der Abtretung dahingehend, dass eine Abtretung nur zulässig ist, sofern der Rezeptabrechner für Auszahlungen der Krankenkassen in Vorleistung gegangen ist (Sicherungsabtretung)
4.) Darstellung der internen Abläufe des Rezeptabrechners im Hinblick auf die Verfügung über die Kontoguthaben beim Treuhandkonto (Compliance-Richtlinie)
5.) Bestätigung des Rezeptabrechners mit Nachweis, dass es sich auch im Verhältnis zwischen Rezeptabrechner und Kostenträger um Fremdgeld handelt.
Anzustreben wäre außerdem eine Lösung mit dem Rezeptabrechner, dass dieser pro Apotheker ein gesondertes offenes Treuhandkonto führt.
Auch bei Vorlage entsprechender nachweise ist kein 100%iger Schutz der Ihnen zustehenden Gelder verbunden. So kann es natürlich immer noch zwischen Auszahlung des Kostenträgers an den Rezeptabrechner und Weiterleitung auf eigens, nur für Sie geführte Treuhandkonto dazu kommen, dass hier im Rahmen einer Insolvenz der Schutz versagt.
Sicherlich sind Sie jedoch dann deutlich besser aufgestellt, wenn Sie die vorgenannten Punkte berücksichtigen um ein AVP 2.0 zu vermeiden.
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