Schließen Sie sich jetzt dem Gläubiger-Pool im Insolvenzverfahren der AvP an.
Durch die Bündelung Ihrer Interessen in einem Pool ist es möglich eine höhere Aufmerksamkeit aller Mitglieder im Rahmen des Insolvenzverfahrens der AvP zu erhalten und die Chancen zur Begleichung Ihre Forderungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte zu erhöhen.
Wenn Sie sich dem AvP-Gläubigerpool anschließen möchten, rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus. Wir melden uns umgehend bei Ihnen und wir besprechen die Vorgehensweise und Ihre individuellen Anforderungen.
Was genau ein Gläubigerpool ist, lesen Sie im Abschnitt unter dem Kontaktformular.
Kontakt Gläubigerpool
Was genau ist ein Gläubiger-Pool?
Im Rahmen der Insolvenz stellt sich häufig das Problem, dass an Gegenständen der Insolvenzmasse zwar Rechte von Dritten bestehen die zur Herausgabe befähigen (Aussonderungsrechte), diese jedoch – mangels Unterscheidbarkeit der Gegenstände (meist Geld oder Ware) – nicht zugeordnet werden können. Dieser mangelnde, Nämlichkeitsnachweis, führt dazu, dass die Gegenstände nicht von den einzelnen Inhabern der Rechte herausverlangt werden können. Die Gegenstände werden vielmehr freie Insolvenzmasse und werden unter allen Gläubigern verteilt.
Das Problem des mangelnden Nämlichkeitsnachweise lässt sich regelmäßig durch die Errichtung eines sogenannten Pools lösen. Hierbei schließen sich eine überwiegende Anzahl der Rechteinhaber (hier Kunden der AvP die einen Auszahlungsanspruch haben) durch eine vertragliche Vereinbarung zu einer BGB-Gesellschaft zusammen, die den Zweck hat, die Rechte gebündelt gegenüber dem Insolvenzverfahren geltend zu machen. Gerade so können auch mehrere Pools nebeneinander bestehen.
Der Pool wird durch Unterzeichnung einer vertraglichen Regelung (Poolvereinbarung) errichtet. Der Gläubiger mit der größten Forderung fungiert regelmäßig als Poolführer. Wesentliche Entscheidungen des Pools werden anhand der Poolvereinbarung (meist mit Mehrheitsentscheid) getroffen. Nach außen hin vertritt ein so genannter Poolverwalter, eine im Insolvenzrecht fachkundige Person, den Pool. Dieser erhält hierfür eine Vergütung, die sich regelmäßig an den Geldern, die der Pool erlöst, bemisst.
Der Poolverwalter macht die Rechte der gepoolten Gläubiger gebündelt gegenüber dem Insolvenzverwalter geltend, so dass für die einzelnen Poolmitglieder kein Verwaltungsaufwand mehr entsteht. Nach Durchsetzung der Rechte verteilt der Poolverwalter außerdem die Erlöse nach einem in der Poolvereinbarung vereinbarten Modus.
Durch die Poollösung ist sichergestellt, dass die Rechte korrekt und effizient durchgesetzt werden. Daneben können die Gläubiger durch den Pool Rechte geltend machen, welche einzeln nicht durchsetzbar gewesen wären. Der Verwaltungs- und Kostenaufwand hierfür ist regelmäßig geringer als im Falle der einzelnen Durchsetzung